Benutzerordnung

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Die TV Oberbexbach e.V. erlässt für die Calisthenics-Anlage folgende 

Benutzungsordnung 

Diese Ordnung ist für sämtliche Benutzer der Calisthenics-Anlage verbindlich und ist Bestandteil des Pachtvertrages der TV Oberbexbach (TVO) mit dem TV Bexbach und der Stadt Bexbach. 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 

Ansprechpartner/Kontaktperson: unter www.cpbexbach.de 

Geltungsbereich 
Dieses Reglement weist auf die Rechte und Pflichten der Nutzer der Calisthenics Anlage hin. 

Grundsatz 
Die Anlage dient im Tages-, Abend- und Wochenendbetrieb allen Bexbacher Sport treibenden Vereinen und steht auch auswärtigen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen zur Verfügung. Die TVO erteilt die Bewilligung unter Berücksichtigung einer Saison- und Jahresbelegung. Sie entscheidet im Konfliktfall, wenn mehrere Interessenten die Anlage nutzen wollen. Die Anlage dient nur der Ausübung sportlicher Betätigung in der entsprechend angepassten Sportbekleidung und mit Sportschuhen. 

Belegung 
Für die Jahres- und/oder Saisonbelegung ist ein Antrag bei der TVO einzureichen. Die TVO teilt die festen Zeiten zu. Für diese Dauerbelegung ist eine Mindestanzahl von 8 Personen notwendig. Feste Belegungszeiten werden an der Anlage und/oder unter cpbexbach.de veröffentlicht. Für die übrige Nutzung der Anlage ist keine schriftliche Bewilligung erforderlich. 

Kontaktperson 
Die Nutzer (Vereine und Organisationen) benennen eine verantwortliche Kontaktperson, die sie gegenüber der TVO vertritt. 

Anlage/Sportgeräte 
Die Anlage/Sportgeräte sind mit Sorgfalt zu bedienen und auch wieder so zu verlassen, dass im Anschluss der Betrieb ungehindert weitergeführt werden kann. Eventuelle Beschädigungen gehen zu Lasten der Nutzer und sind der TVO unverzüglich zu melden.
Das Anbringen/Aufstellen weiterer Sportgeräte und Werbung bedürfen der Zustimmung der TVO. Es dürfen keine Gegenstände/Sportgeräte an der Umzäunung befestigt werden. 

Sauberkeit/Verunreinigung 
Auf der Anlage ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Mitgebrachte Flaschen, Nahrungsmittel oder sonstige Gegenstände sind zum Ende der Nutzung wieder mitzunehmen. Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich der TVO zu melden.
Es ist untersagt, Hunde oder sonstige Tiere mit auf die Sportanlage zu bringen.

Rauch- und Alkoholverbot 
Auf der ganzen Anlage gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Parkplätze/Zugang zur Anlage 
Für die Sportanlage stehen die öffentlichen Parkplätze am Volkshaus und die ausgewiesenen Parkplätze rund um die Grüne Lunge zur Verfügung.
Nutzer und Besucher der Sportanlagen halten sich an Parkvorschriften des TV Bexbach im Bereich der Tennisanlage. 

Rücksichtnahme 
Bei der Nutzung der Anlage sowie bei der Zu- und Wegfahrt der Benutzer ist auf die Nacht- und Sonntagsruhe der Anwohner Rücksicht zu nehmen. 

Haftung 
Die Nutzer haften für:
a) die Beschädigung der Anlage, Geräte und Materialien
b) außerordentliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten
Der Abschluss einer entsprechenden Sach- und Sportversicherung ist Aufgabe des Nutzers. 

Die TVO lehnt jede Haftung bei Unfällen, Sachschäden und Diebstählen ab. 

Beschränkung des Nutzungsrechts 
Die TVO kann das zugesicherte Benutzungsrecht vorübergehend einschränken oder entziehen, wenn die Anlage aus besonderen Gründen nicht verfügbar ist. Dies gilt vor allem bei Wettkämpfen auf der benachbarten Tennisanlage. 

Bewilligungsentzug 
Die erteilte Bewilligung kann jederzeit entzogen werden, insbesondere wenn:

 a) gestellte Bedingungen nicht erfüllt werden
b) die Benutzungsordnung oder die Weisungen der TVO oder anderer Aufsichtsorgane missachtet werden
c) die Anlage nicht entsprechend ihrem Zweck genutzt wird
d) Beschädigungen der Anlage und/oder der Geräte vorkommen
e) Beschädigungen der TVO nicht gemeldet werden
f) Reparaturen nicht bezahlt werden 

Inkrafttreten der Verordnung 
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.